urlaubsabsicherung

re.vita  -  urlaubsabsicherung  ab 1.2. bis 22.12.2024 



Die Vorfreude auf Ihren re.vita-Urlaub soll durch nichts getrübt werden. Trotzdem kann es vorkommen, dass unvorhersehbare Ereignisse eintreten, die Ihnen den Antritt oder das zu Ende bringen Ihres Urlaubs unmöglich machen. Ihre Absage oder vorzeitige Abreise ist für Sie und uns mit Nachteilen verbunden. 

Normalerweise stellen wir den Ausfall einer Buchung in Rechnung, ein Vorgang, der immer mit Ärger und Verdruss zu tun hat, gerade dann, wenn Sie sowieso schon durch ein Unglück betroffen sind.

Deshalb möchten wir Ihnen hier den Vorteil der re.vita-Urlaubsabsicherung aufzeigen:

Gegen Bezahlung einer geringen Gebühr können Sie sich vor Ausfallzahlungen schützen.

Die re.vita-Urlaubsabsicherung kommt zum Tragen, wenn Sie durch schweren Unfall, plötzlich eintretende schwere Krankheit, die Sie uns durch ein ärztliches Attest belegen, durch schweren Schaden an Ihrem Eigentum (Wohnung oder Haus) oder durch Tod Ihren Urlaub bei uns nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen.






Darüber hinaus wirkt der Schutz auch, wenn eines der vorgenannten Ereignisse einen Ihrer nahen Angehörigen ersten Grades trifft. 






Die Gebühr beträgt bei einem Arrangementpreis:




bis zu 750,-- € = 40,-- €

bis zu 1.500,-- € = 45,-- €

bis zu 2.500,-- € = 50,-- €

bis zu 3.000,-- € = 55,-- €

bis zu 5.000,-- € = 75,-- €

ab 5.000,-- € = 95,-- € 



Wenn Sie sich für diesen vorteilhaften Weg entscheiden, überweisen Sie bitte einfach nach dem Erhalt unserer schriftlichen Zimmerbestätigung den entsprechenden Betrag auf das Konto der






Sparkasse im Kreis Osterode



Kontoinhaber: revita seela GmbH & Co. KG

IBAN: DE38 2635 1015 0006 0921 00

BIC: NOLADE21HZB



Bitte überweisen Sie unter Angabe Ihres Anreisedatums und Ihres Namens den entsprechenden Betrag pro Zimmer auf das oben genannte Konto.



Bei der Gebühr handelt es sich um eine Risikoprämie, die in keinem Fall zurückerstattet wird. 














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